Wo ist mein Geld?

0112

Bundespräsidialamt

Soll 2026

48,5 Mio €

+20,1 %+8,1 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,009 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 01

72,0 %

Bundespräsident und Bundespräsidialamt

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0112 518 02

    16,0 Mio €

    32,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0112 428 01

    10,3 Mio €

    21,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0112 422 01

    8,3 Mio €

    17,1 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0112 517 01

    4,0 Mio €

    8,2 %

  • Kosten aus Anlass von Staatsbesuchen und Reisen des Bundespräsidenten im Ausland

    0112 532 04

    1,6 Mio €

    3,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0112 511 01

    1,5 Mio €

    3,2 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0112 427 09

    961 Tsd €

    2,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0112 532 01

    915 Tsd €

    1,9 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0112 519 01

    812 Tsd €

    1,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0112 812 02

    680 Tsd €

    1,4 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0112 711 01

    666 Tsd €

    1,4 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0112 532 11

    448 Tsd €

    0,9 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0112 812 01

    400 Tsd €

    0,8 %

  • Mieten und Pachten

    0112 518 01

    382 Tsd €

    0,8 %

  • Dienstreisen

    0112 527 01

    300 Tsd €

    0,6 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    0112 532 03

    300 Tsd €

    0,6 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0112 812 12

    229 Tsd €

    0,5 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0112 514 01

    210 Tsd €

    0,4 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0112 539 99

    140 Tsd €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    0112 525 01

    130 Tsd €

    0,3 %

  • Kosten für Orden und Ehrenzeichen

    0112 532 05

    120 Tsd €

    0,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0112 453 01

    50 Tsd €

    0,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0112 511 11

    43 Tsd €

    0,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    0112 525 11

    10 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →