Wo ist mein Geld?

Woher das Geld kommt

Erst ab Mitte Juli arbeiten Sie rechnerisch für sich selbst.

Das ist die Rechnung des Bundes der Steuerzahler — eines Interessenverbands, nicht einer Behörde. Sie ist zugespitzt und sie ist angreifbar. Beides steht hier unten. Unstrittig ist die andere Zahl: 989,8 Mrd € Steuern in einem Jahr.

1999

Steueraufkommen 2025

989,8 Mrd €

+4,4 % gegenüber dem Vorjahr, vor der Verteilung — für 2026 liegen keine Zahlen vor

Steuerzahlergedenktag 2026

13. Juli

23:21 Uhr — davor arbeitet man rechnerisch für den Staat

Einkommensbelastungsquote 2026

53,1 %

Von einem Euro bleiben 46,9 Cent

Der Gedenktag

Eine starke Zahl, und was gegen sie spricht

Der Steuerzahlergedenktag ist die bekannteste Zahl zur Steuerlast in Deutschland. Er ist eine Durchschnittsrechnung eines Lobbyverbands, kein persönlicher Steuersatz. Wer ihn zitiert, sollte beides kennen.

Nach Haushaltstyp

  • Alle Haushalte53,1 %13. Juli
  • Alleinstehende54,0 %17. Juli
  • Mehrpersonenhaushalte52,9 %

Der Verband rechnet die Einkommensbelastungsquote — Steuern und Abgaben gemessen am Volkseinkommen — auf einen Kalendertag um. Bis zu diesem Tag arbeitet man rechnerisch für den Staat, danach für sich selbst. Die Quote ist eine Durchschnittsgröße über alle Haushalte, kein persönlicher Steuersatz.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. · 2026 · Stand 10.07.2026 · Eigene Berechnung eines Interessenverbands, keine amtliche Statistik

Gegenrede

Die Rechnung ist umstritten. Sie setzt Sozialversicherungsbeiträge mit Steuern gleich, obwohl daraus Renten, Kranken- und Pflegeleistungen finanziert werden, die an die Beitragszahler zurückfließen. Und sie bildet keinen konkreten Haushalt ab, sondern einen rechnerischen Durchschnitt.

Die Zahl taugt als Aufhänger, nicht als Beleg. Belastbar wird die Debatte erst mit dem, was darunter liegt: welche Steuer wie viel bringt, und was mit dem Geld geschieht.

Das Aufkommen

Wer die Steuern behält

Die 989,8 Mrd € sind das Aufkommen vor der Steuerverteilung, die drei Ebenenwerte stehen nach der Verteilung. Die Zahlen addieren sich deshalb nicht auf: ein Teil fließt als Eigenmittel an die EU.

  • Länder

    415,30 Mrd €

    43,5 %

  • Bund

    388,70 Mrd €

    40,7 %

  • Gemeinden

    150,90 Mrd €

    15,8 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Steuereinnahmen · 2025 · Stand 17.04.2026

Alle Ebenen, 2025

Welche Steuer wie viel bringt

Das gesamte Aufkommen vor der Verteilung, aufgeschlüsselt nach 44 Steuerarten. Zwei davon tragen zusammen die Hälfte — und beide zahlt man, ohne je einen Bescheid zu sehen.

44 von 44
  • Lohnsteuer

    262,69 Mrd €

    26,5 %

  • Umsatzsteuer

    236,27 Mrd €

    23,9 %

  • Veranlagte Einkommensteuer

    78,36 Mrd €

    7,9 %

  • Gewerbesteuer (brutto)

    76,44 Mrd €

    7,7 %

  • Einfuhrumsatzsteuer

    73,94 Mrd €

    7,5 %

  • Körperschaftsteuer

    39,16 Mrd €

    4,0 %

  • Energiesteuer

    37,56 Mrd €

    3,8 %

  • Landessteuern

    34,28 Mrd €

    3,5 %

  • Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    31,12 Mrd €

    3,1 %

  • Abgeltungssteuer

    24,80 Mrd €

    2,5 %

  • Versicherungsteuer

    19,61 Mrd €

    2,0 %

  • Tabaksteuer

    17,63 Mrd €

    1,8 %

  • Grundsteuer B

    15,74 Mrd €

    1,6 %

  • Erbschaftsteuer

    15,41 Mrd €

    1,6 %

  • Grunderwerbsteuer

    15,10 Mrd €

    1,5 %

  • Solidaritätszuschlag

    12,88 Mrd €

    1,3 %

  • Kraftfahrzeugsteuer (Bund)

    9,60 Mrd €

    1,0 %

  • Zölle

    5,86 Mrd €

    0,6 %

  • Stromsteuer

    5,86 Mrd €

    0,6 %

  • Luftverkehrsteuer

    2,06 Mrd €

    0,2 %

  • Alkoholsteuer

    2,05 Mrd €

    0,2 %

  • Lotteriesteuer

    1,79 Mrd €

    0,2 %

  • Kaffeesteuer

    1,04 Mrd €

    0,1 %

  • Sonstige Vergnügungsteuer

    897,0 Mio €

    0,1 %

  • Feuerschutzsteuer

    773,0 Mio €

    0,1 %

  • Biersteuer

    539,7 Mio €

    0,1 %

  • Hundesteuer

    429,7 Mio €

    0,0 %

  • Sportwettsteuer

    419,5 Mio €

    0,0 %

  • Sonstige Steuern

    378,1 Mio €

    0,0 %

  • Schaumweinsteuer

    364,6 Mio €

    0,0 %

  • Grundsteuer A

    344,4 Mio €

    0,0 %

  • Zweitwohnungsteuer

    283,7 Mio €

    0,0 %

  • Virtuelle Automatensteuer

    214,6 Mio €

    0,0 %

  • EU-Energiekrisenbeitrag

    133,8 Mio €

    0,0 %

  • Online-Pokersteuer

    33,0 Mio €

    0,0 %

  • Zwischenerzeugnissteuer

    23,0 Mio €

    0,0 %

  • Jagd- und Fischereisteuer

    6,4 Mio €

    0,0 %

  • Totalisatorsteuer

    5,7 Mio €

    0,0 %

  • Grundsteuer C

    4,9 Mio €

    0,0 %

  • Pauschalierte Eingangsabgaben

    2,2 Mio €

    0,0 %

  • Andere Rennwettsteuer

    686 Tsd €

    0,0 %

  • Schankerlaubnissteuer

    214 Tsd €

    0,0 %

  • Sonstige Landessteuern

    2 Tsd €

    0,0 %

  • Sonstige Bundessteuern

    2 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, GENESIS-Online 71211-0001 · 1999–2025 · Stand 25. August 2026 · Steuereinnahmen vor der Steuerverteilung

Nur der Bund, 2026

Woraus der Bundesanteil tatsächlich besteht

Kapitel 6001 des Bundeshaushalts listet auf, was davon beim Bund ankommt — nach der Verteilung an Länder, Gemeinden und die EU. Diese Zahlen folgen dem Jahreswechsel bis 2027, weil sie aus dem Haushaltsplan stammen und nicht aus der Statistik.

2012

Steuereinnahmen des Bundes 2026

387,2 Mrd €

42 Steuerarten im Haushaltsplan

+0,1 %+371,0 Mio € zu 2025
42 von 42
  • Umsatzsteuer

    6001 015 01

    118,20 Mrd €

    30,5 %

  • Lohnsteuer

    6001 011 01

    117,24 Mrd €

    30,3 %

  • Einfuhrumsatzsteuer

    6001 016 01

    37,31 Mrd €

    9,6 %

  • Veranlagte Einkommensteuer

    6001 012 01

    34,83 Mrd €

    9,0 %

  • Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031 04 erfasste Aufkommen)

    6001 031 03

    33,10 Mrd €

    8,5 %

  • Körperschaftsteuer

    6001 014 01

    20,38 Mrd €

    5,3 %

  • Versicherungsteuer

    6001 036 02

    20,18 Mrd €

    5,2 %

  • Tabaksteuer

    6001 032 02

    17,11 Mrd €

    4,4 %

  • Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste Aufkommen)

    6001 013 01

    15,73 Mrd €

    4,1 %

  • Kfz-Steuer

    6001 038 01

    9,62 Mrd €

    2,5 %

  • Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    6001 018 03

    9,26 Mrd €

    2,4 %

  • Stromsteuer

    6001 037 03

    6,85 Mrd €

    1,8 %

  • Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer

    6001 044 01

    4,19 Mrd €

    1,1 %

  • Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer

    6001 044 02

    3,70 Mrd €

    1,0 %

  • Gewerbesteuerumlage

    6001 017 01

    2,82 Mrd €

    0,7 %

  • Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas)

    6001 031 04

    2,59 Mrd €

    0,7 %

  • Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer

    6001 044 04

    2,31 Mrd €

    0,6 %

  • Luftverkehrsteuer

    6001 039 01

    2,08 Mrd €

    0,5 %

  • Alkoholsteuer

    6001 033 01

    1,92 Mrd €

    0,5 %

  • Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 044 06 erfasste Aufkommen)

    6001 044 03

    1,75 Mrd €

    0,5 %

  • Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    6001 044 06

    1,16 Mrd €

    0,3 %

  • Kaffeesteuer

    6001 035 02

    1,02 Mrd €

    0,3 %

  • Energiesteuer (aus dem Verbrauch von anderen Heizstoffen als von Erdgas)

    6001 031 02

    813,0 Mio €

    0,2 %

  • Mindeststeuer

    6001 019 01

    500,0 Mio €

    0,1 %

  • Schaumweinsteuer

    6001 034 01

    335,0 Mio €

    0,1 %

  • Zwischenerzeugnissteuer

    6001 034 02

    22,0 Mio €

    0,0 %

  • Pauschalierte Einfuhrabgaben

    6001 049 03

    2,0 Mio €

    0,0 %

  • Alkopopsteuer

    6001 033 02

    1,0 Mio €

    0,0 %

  • Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)

    6001 011 14

    -2,0 Mio €

    -0,0 %

  • Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz MinStAnpG)

    6001 014 11

    -3,0 Mio €

    -0,0 %

  • Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz

    6001 038 11

    -45,0 Mio €

    -0,0 %

  • Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)

    6001 011 13

    -349,0 Mio €

    -0,1 %

  • Sanierungshilfen

    6001 015 02

    -800,0 Mio €

    -0,2 %

  • Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

    6001 037 12

    -1,23 Mrd €

    -0,3 %

  • Kunststoff-Eigenmittel der EU

    6001 022 03

    -1,25 Mrd €

    -0,3 %

  • Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

    6001 031 12

    -1,50 Mrd €

    -0,4 %

  • Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025

    6001 015 14

    -1,64 Mrd €

    -0,4 %

  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU

    6001 021 01

    -5,77 Mrd €

    -1,5 %

  • Zuweisung an die Länder zum Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Lkw-Maut

    6001 038 02

    -8,99 Mrd €

    -2,3 %

  • Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

    6001 016 02

    -11,39 Mrd €

    -2,9 %

  • Zuweisungen an die Länder - Regionalisierungsmittel

    6001 031 05

    -11,91 Mrd €

    -3,1 %

  • BNE-Eigenmittel der EU

    6001 022 02

    -32,92 Mrd €

    -8,5 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll), Einzelplan 60 Kapitel 6001

Herkunft 2026

Steuern sind nur ein Teil davon

Was der Bund ausgibt, kommt nicht nur aus Steuern. Was an Einnahmen fehlt, wird als Kredit gebucht — und daneben laufen Sondervermögen, die im Haushaltsplan gar nicht erscheinen.

Im Haushaltsplan
Daneben, mit eigenem Wirtschaftsplan
  • SteuereinnahmenDer Anteil des Bundes, nach der Verteilung an Länder, Gemeinden und EU.387,21 Mrd €61,3 %
  • Sonstige EinnahmenGewinnabführungen, Verwaltungseinnahmen, Rückflüsse, Erlöse aus Vermögen.39,36 Mrd €6,2 %
  • Neue KreditegeliehenDie Nettokreditaufnahme, im Haushaltsplan als Einnahme gebucht.97,96 Mrd €15,5 %
  • Infrastruktur und KlimaneutralitätgeliehenVollständig auf Kredit. Der Rahmen beträgt 500 Mrd € über zwölf Jahre — 300 für den Bund, 100 für die Länder, 100 für den Klima- und Transformationsfonds. Wirtschaftsplan58,90 Mrd €9,3 %
  • BundeswehrgeliehenVollständig auf Kredit, aus der Ermächtigung über 100 Mrd € von 2022. Der Verteidigungshaushalt selbst kommt 2026 auf 82,7 Mrd € — zusammen über 108 Mrd €. Wirtschaftsplan25,50 Mrd €4,0 %
  • Klima- und TransformationsfondsSpeist sich aus dem Emissionshandel und der CO2-Bepreisung, dazu zehn Milliarden aus dem Infrastruktur-Sondervermögen. Nur dieser Zuschuss ist geliehen — und oben schon mitgezählt. Wirtschaftsplan23,10 Mrd €3,7 %

Steuern decken 61,3 % davon. Geliehen sind 182,4 Mrd €28,9 %.

Die Fonds lassen sich nicht einfach addieren: Der Klima- und Transformationsfonds bekommt jedes Jahr zehn Milliarden aus dem Infrastruktur-Sondervermögen. Dieser Betrag ist unten nur einmal gezählt, beim Sondervermögen, aus dem er stammt.

Die Kreditquote über 16 Haushaltsjahre →

Die Verbindung

Von der Umsatzsteuer, die Sie an der Kasse zahlen, bis zum Haushaltstitel, der sie ausgibt, sind es zwei Klicks. Von dort zum Empfänger keiner mehr.

Die Einnahmeseite des Bundeshaushalts ist genauso tief aufgeschlüsselt wie die Ausgabenseite. Beide enden an derselben Stelle: beim Titel. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht in keinem der beiden Bäume.