0215
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Soll 2026
8,6 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,002 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 02
0,7 %
Deutscher Bundestag
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Hinterbliebenenversorgung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz
0215 411 126,8 Mio €
79,1 %
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie Unterstützungen nach § 11 Europaabgeordnetengesetz
0215 411 04556 Tsd €
6,5 %
Entschädigung nach § 9 Europaabgeordnetengesetz
0215 411 01550 Tsd €
6,4 %
Kostenerstattung an die Deutsche Bahn für die Benutzung ihrer Verkehrsmittel durch die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments
0215 411 20372 Tsd €
4,3 %
Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parlaments nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz
0215 411 05144 Tsd €
1,7 %
Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages nach § 10 a Europaabgeordnetengesetz
0215 411 17100 Tsd €
1,2 %
Versorgungsabfindung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz
0215 411 1350 Tsd €
0,6 %
Überbrückungsgeld/Sterbegeld an Hinterbliebene nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz
0215 411 1110 Tsd €
0,1 %
Reisekostenvergütungen für Mandatsreisen nach § 10 Europaabgeordnetengesetz
0215 411 1610 Tsd €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →