Wo ist mein Geld?

0216

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Soll 2026

3,8 Mio €

-2,2 %88 Tsd € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,001 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 02

0,3 %

Deutscher Bundestag

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0216 422 01

    2,4 Mio €

    63,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0216 428 01

    590 Tsd €

    15,4 %

  • Ausgaben für die Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes und das Parlamentarische Kontrollgremium

    0216 526 05

    376 Tsd €

    9,8 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0216 517 01

    123 Tsd €

    3,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0216 453 01

    100 Tsd €

    2,6 %

  • Dienstreisen

    0216 527 01

    100 Tsd €

    2,6 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0216 711 01

    60 Tsd €

    1,6 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0216 539 99

    49 Tsd €

    1,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0216 812 01

    17 Tsd €

    0,4 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →