Wo ist mein Geld?

0218

Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag

Soll 2025

2,4 Mio €

+42,7 %+705 Tsd € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,000 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 02

0,2 %

Deutscher Bundestag

Ist 2025

2,0 Mio €

−326 Tsd € gegenüber dem Soll

10 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0218 422 01

    1,5 Mio €

    65,7 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0218 428 01

    299 Tsd €

    12,7 %

  • Bezüge des Polizeibeauftragten

    0218 421 01

    167 Tsd €

    7,1 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0218 517 01

    100 Tsd €

    4,2 %

  • Dienstreisen

    0218 527 01

    100 Tsd €

    4,2 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0218 539 99

    53 Tsd €

    2,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0218 453 01

    50 Tsd €

    2,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0218 422 02

    20 Tsd €

    0,8 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0218 711 01

    10 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0218 812 01

    10 Tsd €

    0,4 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →