0311
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
Soll 2025
7,8 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,002 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 03
20,2 %
Bundesrat
Ist 2025
6,6 Mio €
−1,1 Mio € gegenüber dem Soll
12 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Versorgungsbezüge
0311 432 573,4 Mio €
43,9 %
Zuweisungen an den Versorgungsfonds
0311 634 031,5 Mio €
19,2 %
Öffentlichkeitsarbeit
0311 542 011,1 Mio €
13,7 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
0311 446 57860 Tsd €
11,1 %
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften
0311 441 01400 Tsd €
5,2 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
0311 424 01235 Tsd €
3,0 %
Zuführung an die Versorgungsrücklage
0311 434 57158 Tsd €
2,0 %
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
0311 529 0145 Tsd €
0,6 %
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
0311 443 0139 Tsd €
0,5 %
Unfallversicherung Bund und Bahn
0311 452 0230 Tsd €
0,4 %
Gerichts- und ähnliche Kosten
0311 526 0125 Tsd €
0,3 %
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
0311 526 0210 Tsd €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
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