Wo ist mein Geld?

0312

Bundesrat

Soll 2026

32,4 Mio €

+5,3 %+1,6 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,006 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 03

79,0 %

Bundesrat

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0312 422 01

    9,8 Mio €

    30,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0312 428 01

    6,2 Mio €

    19,1 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0312 519 01

    3,2 Mio €

    10,0 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0312 517 01

    3,1 Mio €

    9,6 %

  • Kostenbeiträge für Besuchergruppen

    0312 532 04

    1,4 Mio €

    4,2 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0312 511 01

    1,3 Mio €

    4,1 %

  • Fahrtkosten, Kostenpauschale, Reisekosten nach den Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates

    0312 411 02

    1,3 Mio €

    3,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0312 532 01

    1,0 Mio €

    3,2 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0312 812 02

    950 Tsd €

    2,9 %

  • Ausgaben zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit

    0312 532 05

    852 Tsd €

    2,6 %

  • Mieten und Pachten

    0312 518 01

    685 Tsd €

    2,1 %

  • Veranstaltungen

    0312 531 06

    600 Tsd €

    1,9 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0312 539 99

    592 Tsd €

    1,8 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0312 427 09

    300 Tsd €

    0,9 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0312 812 01

    300 Tsd €

    0,9 %

  • Beiträge an internationale Organisationen und für parlamentarische und interparlamentarische Vereinigungen

    0312 687 01

    272 Tsd €

    0,8 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0312 422 11

    179 Tsd €

    0,6 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0312 518 02

    167 Tsd €

    0,5 %

  • Dienstreisen

    0312 527 01

    150 Tsd €

    0,5 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0312 453 01

    25 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb künstlerischer Gegenstände zur Ausstattung des Dienstgebäudes des Bundesrates

    0312 812 03

    20 Tsd €

    0,1 %

  • Aufwandsentschädigung für die Präsidentin/den Präsidenten des Bundesrates

    0312 411 01

    13 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Personalausgaben

    0312 459 09

    3 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →