Wo ist mein Geld?

0412

Bundeskanzler und Bundeskanzleramt

Soll 2025

240,1 Mio €

+23,4 %+45,6 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,048 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 04

5,9 %

Bundeskanzler und Bundeskanzleramt

Ist 2025

201,5 Mio €

−38,6 Mio € gegenüber dem Soll

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall

    0412 712 01

    123,3 Mio €

    51,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0412 422 01

    36,4 Mio €

    15,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0412 428 01

    24,2 Mio €

    10,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0412 711 01

    7,2 Mio €

    3,0 %

  • Mieten und Pachten

    0412 518 01

    7,1 Mio €

    3,0 %

  • Zuweisungen an den Versorgungsfonds

    0412 634 03

    7,1 Mio €

    2,9 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0412 812 02

    6,9 Mio €

    2,9 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0412 517 01

    6,3 Mio €

    2,6 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0412 511 01

    4,3 Mio €

    1,8 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0412 519 01

    3,4 Mio €

    1,4 %

  • Kosten aus Anlass von Auslandsreisen des Bundeskanzlers (einschließlich Staatsbesuchen)

    0412 532 05

    2,2 Mio €

    0,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0412 532 01

    1,9 Mio €

    0,8 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0412 812 12

    1,4 Mio €

    0,6 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0412 422 02

    1,2 Mio €

    0,5 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0412 427 09

    1,2 Mio €

    0,5 %

  • Bezüge des Bundeskanzlers, des Bundesministers für besondere Aufgaben, der Staatsministerin und des Staatsministers

    0412 421 01

    1,1 Mio €

    0,4 %

  • Dienstreisen

    0412 527 01

    970 Tsd €

    0,4 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0412 511 11

    900 Tsd €

    0,4 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0412 539 99

    806 Tsd €

    0,3 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0412 532 11

    671 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0412 812 01

    632 Tsd €

    0,3 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0412 514 01

    294 Tsd €

    0,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    0412 525 01

    274 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0412 453 01

    214 Tsd €

    0,1 %

  • Zur Verfügung des Bundeskanzlers zu allgemeinen Zwecken

    0412 529 04

    100 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0412 811 01

    10 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →