Wo ist mein Geld?

0453

Bundesarchiv

Soll 2026

204,8 Mio €

-1,4 %2,9 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,039 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 04

4,1 %

Bundeskanzler und Bundeskanzleramt

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0453 428 01

    93,6 Mio €

    45,7 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0453 518 02

    35,5 Mio €

    17,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0453 422 01

    30,0 Mio €

    14,7 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0453 532 01

    12,1 Mio €

    5,9 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0453 517 01

    10,2 Mio €

    5,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0453 511 01

    6,0 Mio €

    3,0 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0453 427 09

    3,9 Mio €

    1,9 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0453 812 02

    3,9 Mio €

    1,9 %

  • Kosten für die Bewachung von Archivgut

    0453 532 08

    1,6 Mio €

    0,8 %

  • Kosten der Beschaffung und Erhaltung von Archivalien

    0453 532 04

    1,4 Mio €

    0,7 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0453 812 01

    1,2 Mio €

    0,6 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0453 539 99

    1,1 Mio €

    0,5 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    0453 422 03

    753 Tsd €

    0,4 %

  • Aus- und Fortbildung

    0453 525 01

    615 Tsd €

    0,3 %

  • Dienstreisen

    0453 527 01

    524 Tsd €

    0,3 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0453 514 01

    516 Tsd €

    0,3 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0453 519 01

    500 Tsd €

    0,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0453 453 01

    272 Tsd €

    0,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0453 711 01

    250 Tsd €

    0,1 %

  • Bildungs- und Vermittlungsarbeit in Zusammenhang mit § 2 Absatz 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)

    0453 543 02

    200 Tsd €

    0,1 %

  • Maßnahmen zum Erhalt des Filmerbes

    0453 532 07

    186 Tsd €

    0,1 %

  • Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Dienststelle (WASt)

    0453 632 01

    100 Tsd €

    0,0 %

  • Mieten und Pachten

    0453 518 01

    100 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0453 811 01

    100 Tsd €

    0,0 %

  • Beiträge an Organisationen

    0453 687 01

    73 Tsd €

    0,0 %

  • Wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

    0453 523 01

    19 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →