Wo ist mein Geld?

0612

Bundesministerium

Soll 2025

258,7 Mio €

+19,9 %+43,0 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,051 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 06

1,7 %

Bundesministerium des Innern

Ist 2025

283,2 Mio €

+24,5 Mio € gegenüber dem Soll

29 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

29 von 29
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0612 422 01

    119,7 Mio €

    46,3 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0612 518 02

    31,7 Mio €

    12,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0612 428 01

    25,8 Mio €

    10,0 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    0612 532 02

    16,2 Mio €

    6,3 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0612 812 02

    14,4 Mio €

    5,6 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0612 517 01

    13,4 Mio €

    5,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0612 532 01

    9,4 Mio €

    3,6 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0612 511 01

    5,1 Mio €

    2,0 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0612 422 11

    4,7 Mio €

    1,8 %

  • Aus- und Fortbildung

    0612 525 11

    3,3 Mio €

    1,3 %

  • Dienstreisen

    0612 527 01

    2,0 Mio €

    0,8 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0612 422 02

    1,6 Mio €

    0,6 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0612 812 01

    1,5 Mio €

    0,6 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0612 427 09

    1,4 Mio €

    0,5 %

  • Dienstreisen

    0612 527 11

    1,1 Mio €

    0,4 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0612 539 99

    1,0 Mio €

    0,4 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    0612 519 01

    983 Tsd €

    0,4 %

  • Aus- und Fortbildung

    0612 525 01

    853 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0612 453 01

    750 Tsd €

    0,3 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0612 428 11

    697 Tsd €

    0,3 %

  • Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretäre

    0612 421 01

    502 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    0612 518 01

    497 Tsd €

    0,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0612 532 11

    497 Tsd €

    0,2 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0612 711 01

    399 Tsd €

    0,2 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    0612 544 01

    398 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0612 514 01

    381 Tsd €

    0,1 %

  • Mieten und Pachten

    0612 518 11

    298 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0612 811 01

    146 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0612 453 11

    134 Tsd €

    0,1 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →