0701
Verbraucherpolitik
Soll 2026
41,0 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,008 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 07
3,4 %
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher
0701 684 0126,2 Mio €
64,0 %
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher
0701 684 036,8 Mio €
16,6 %
Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen
0701 684 062,7 Mio €
6,5 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
0701 544 011,7 Mio €
4,1 %
Förderung von Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes
0701 685 011,5 Mio €
3,6 %
Überregionale Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender und europäischer Angelegenheiten
0701 684 05895 Tsd €
2,2 %
Corporate Digital Responsibility
0701 686 02525 Tsd €
1,3 %
Zuschuss an die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
0701 684 07490 Tsd €
1,2 %
Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes
0701 687 01198 Tsd €
0,5 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →