Wo ist mein Geld?

0712

Bundesministerium

Soll 2025

134,4 Mio €

+18,7 %+21,2 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,027 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 07

11,6 %

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Ist 2025

127,3 Mio €

−7,2 Mio € gegenüber dem Soll

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0712 422 01

    47,4 Mio €

    35,3 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0712 518 02

    20,2 Mio €

    15,0 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0712 428 01

    16,2 Mio €

    12,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0712 422 02

    10,6 Mio €

    7,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0712 532 01

    9,2 Mio €

    6,8 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0712 517 01

    7,3 Mio €

    5,4 %

  • Kosten für das Vorhalten von Datenbanken durch die juris GmbH

    0712 532 04

    4,1 Mio €

    3,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0712 812 02

    4,0 Mio €

    3,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0712 511 01

    3,1 Mio €

    2,3 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    0712 532 03

    3,1 Mio €

    2,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0712 427 09

    2,5 Mio €

    1,9 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0712 453 01

    1,3 Mio €

    0,9 %

  • Mieten und Pachten

    0712 518 01

    1,3 Mio €

    0,9 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    0712 544 01

    1,2 Mio €

    0,9 %

  • Dienstreisen

    0712 527 01

    1,1 Mio €

    0,8 %

  • Bezüge der Bundesministerin, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    0712 421 01

    550 Tsd €

    0,4 %

  • Kosten der Pflege internationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts

    0712 532 07

    504 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0712 812 01

    379 Tsd €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    0712 525 01

    176 Tsd €

    0,1 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0712 539 99

    145 Tsd €

    0,1 %

  • Entschädigungsleistungen

    0712 681 01

    140 Tsd €

    0,1 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0712 539 19

    65 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigung für den Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland

    0712 412 11

    42 Tsd €

    0,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0712 711 01

    19 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →