0802
Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften
Soll 2025
13,7 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,003 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 08
0,1 %
Bundesministerium der Finanzen
Ist 2025
204,0 Mio €
+190,3 Mio € gegenüber dem Soll
13 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0802 517 014,2 Mio €
30,6 %
Abgeltung von Schäden und andere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
0802 698 023,0 Mio €
21,9 %
Leistungen für ehemalige Arbeitskräfte der Streitkräfte der Entsendestaaten
0802 429 023,0 Mio €
21,9 %
Mieten und Pachten
0802 518 011,0 Mio €
7,3 %
Restwertentschädigungen für Investitionen der Streitkräfte der Entsendestaaten in von ihnen benutzten Liegenschaften
0802 896 011,0 Mio €
7,3 %
Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Sachen zur Benutzung an die Streitkräfte der Entsendestaaten
0802 532 06400 Tsd €
2,9 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0802 519 01350 Tsd €
2,6 %
Abgeltung von Schäden im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug der Westgruppe der Truppen
0802 698 05300 Tsd €
2,2 %
Ausgleich von Besatzungsschäden
0802 698 04200 Tsd €
1,5 %
Erstattung von Personal- und Sachausgaben an die Länder
0802 632 01100 Tsd €
0,7 %
Erwerb von Grundstücken
0802 821 01100 Tsd €
0,7 %
Gerichts- und ähnliche Kosten
0802 526 0130 Tsd €
0,2 %
Erschließungsbeiträge
0802 883 0230 Tsd €
0,2 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →