0810
Sonstige Bewilligungen
Soll 2025
217,4 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,043 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 08
2,1 %
Bundesministerium der Finanzen
Ist 2025
189,6 Mio €
−27,9 Mio € gegenüber dem Soll
10 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
0810 532 41102,3 Mio €
47,0 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0810 812 4247,7 Mio €
21,9 %
Ausgaben für die Vereinheitlichung der Software im Besteuerungsverfahren (Vorhaben KONSENS)
0810 632 0146,0 Mio €
21,2 %
Investitionsberatung lebenszyklus- und wirkungsorientierter Beschaffungen
0810 526 0311,5 Mio €
5,3 %
Beiträge an Organisationen, Vereine und Verbände im Ausland
0810 687 013,4 Mio €
1,6 %
Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost nach Maßgabe der §§ 26, 26k BAPostG
0810 636 013,0 Mio €
1,4 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0810 422 411,7 Mio €
0,8 %
Finanzielle Unterstützung der neuen EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde "Anti-Money Laundering Authority (AMLA)" in Frankfurt am Main
0810 689 011,0 Mio €
0,5 %
Beratungshilfe für das Ausland
0810 687 02840 Tsd €
0,4 %
Rückerwerb von Geschäftsanteilen an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH einschließlich Nebenkosten
0810 831 0140 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →