Wo ist mein Geld?

0815

Bundeszentralamt für Steuern

Soll 2025

894,5 Mio €

+8,9 %+73,3 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,2 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 08

8,5 %

Bundesministerium der Finanzen

Ist 2025

927,5 Mio €

+32,9 Mio € gegenüber dem Soll

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuergesetz

    0815 636 01

    420,5 Mio €

    47,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0815 532 01

    168,9 Mio €

    18,9 %

  • Erstattung von Verwaltungskosten an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere Organisationen des öffentlichen Bereichs

    0815 636 02

    131,3 Mio €

    14,7 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0815 422 01

    107,5 Mio €

    12,0 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0815 428 01

    11,5 Mio €

    1,3 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0815 812 02

    10,9 Mio €

    1,2 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0815 511 01

    8,9 Mio €

    1,0 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0815 518 02

    8,2 Mio €

    0,9 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    0815 422 03

    7,0 Mio €

    0,8 %

  • Sonstige Zuweisungen an Länder

    0815 632 01

    5,0 Mio €

    0,6 %

  • Dienstreisen

    0815 527 01

    3,5 Mio €

    0,4 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte

    0815 422 02

    3,4 Mio €

    0,4 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0815 517 01

    2,5 Mio €

    0,3 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0815 532 11

    1,7 Mio €

    0,2 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0815 539 99

    1,6 Mio €

    0,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0815 453 01

    750 Tsd €

    0,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    0815 525 01

    690 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0815 427 09

    274 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0815 812 01

    207 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0815 812 12

    110 Tsd €

    0,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0815 711 01

    39 Tsd €

    0,0 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0815 511 11

    36 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0815 811 01

    15 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →