Wo ist mein Geld?

0816

Informationstechnikzentrum Bund

Soll 2026

1,61 Mrd €

+5,0 %+76,6 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,3 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 08

14,9 %

Bundesministerium der Finanzen

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

25 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

25 von 25
  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0816 532 01

    364,7 Mio €

    22,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0816 812 02

    345,8 Mio €

    21,5 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0816 511 01

    278,0 Mio €

    17,3 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0816 428 01

    127,6 Mio €

    7,9 %

  • Mieten und Pachten

    0816 518 01

    125,0 Mio €

    7,8 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0816 422 01

    117,3 Mio €

    7,3 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    0816 517 01

    80,0 Mio €

    5,0 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    0816 518 02

    50,0 Mio €

    3,1 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    0816 532 11

    25,9 Mio €

    1,6 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    0816 812 12

    24,6 Mio €

    1,5 %

  • Zuschüsse an Dritte zur Durchführung von Baumaßnahmen durch die Bundesfinanzverwaltung

    0816 892 01

    14,1 Mio €

    0,9 %

  • Mieten und Pachten

    0816 518 11

    10,5 Mio €

    0,6 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    0816 511 11

    7,8 Mio €

    0,5 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    0816 422 11

    7,3 Mio €

    0,5 %

  • Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    0816 422 03

    5,3 Mio €

    0,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    0816 427 09

    5,2 Mio €

    0,3 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    0816 539 99

    5,1 Mio €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    0816 525 01

    3,5 Mio €

    0,2 %

  • Dienstreisen

    0816 527 01

    3,5 Mio €

    0,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    0816 428 11

    3,2 Mio €

    0,2 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    0816 812 01

    3,0 Mio €

    0,2 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    0816 453 01

    850 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    0816 811 01

    720 Tsd €

    0,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    0816 711 01

    200 Tsd €

    0,0 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    0816 514 01

    109 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →