0817
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland
Soll 2026
17,2 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,003 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 08
0,2 %
Bundesministerium der Finanzen
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
12 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation - Betrieb
0817 685 027,5 Mio €
43,5 %
Finanzierung von Projekten und Fördervorhaben der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
0817 686 012,8 Mio €
16,2 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0817 422 012,8 Mio €
16,2 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
0817 544 011,4 Mio €
8,3 %
Zweckgebundene Zuweisungen zur Vorbereitung und Durchführung des Deutschland Monitors
0817 685 011,0 Mio €
5,8 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0817 428 01900 Tsd €
5,2 %
Öffentlichkeitsarbeit
0817 542 01500 Tsd €
2,9 %
Dienstreisen
0817 527 01101 Tsd €
0,6 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0817 427 09100 Tsd €
0,6 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
0817 453 0150 Tsd €
0,3 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0817 539 9933 Tsd €
0,2 %
Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
0817 531 0124 Tsd €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →