Wo ist mein Geld?

0904

Chancen der Globalisierung

Soll 2025

440,4 Mio €

+13,3 %+51,6 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,088 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 09

4,9 %

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ist 2025

504,2 Mio €

+63,8 Mio € gegenüber dem Soll

8 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine

    0904 687 11

    120,0 Mio €

    27,3 %

  • Erschließung von Auslandsmärkten

    0904 687 05

    106,2 Mio €

    24,1 %

  • Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing

    0904 687 02

    104,0 Mio €

    23,6 %

  • Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main)

    0904 686 01

    40,6 Mio €

    9,2 %

  • Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland

    0904 532 04

    25,0 Mio €

    5,7 %

  • Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland

    0904 687 03

    25,0 Mio €

    5,7 %

  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an Rohstoffvorhaben

    0904 671 01

    13,4 Mio €

    3,0 %

  • Beratungshilfe für das Ausland: Institutionelle Partnerschaften (inkl. EU-Twinning) und Regierungsberatung

    0904 687 01

    6,3 Mio €

    1,4 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →