0914
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Soll 2025
179,7 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,036 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 09
2,0 %
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ist 2025
203,0 Mio €
+23,3 Mio € gegenüber dem Soll
30 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
0914 428 0242,5 Mio €
23,7 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
0914 518 0226,1 Mio €
14,5 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0914 422 0123,0 Mio €
12,8 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
0914 812 3314,2 Mio €
7,9 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0914 427 3913,6 Mio €
7,6 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0914 428 0113,1 Mio €
7,3 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0914 517 0112,0 Mio €
6,7 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0914 519 017,9 Mio €
4,4 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0914 711 017,2 Mio €
4,0 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0914 511 316,1 Mio €
3,4 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0914 427 093,2 Mio €
1,8 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0914 812 023,0 Mio €
1,7 %
Dienstreisen
0914 527 011,6 Mio €
0,9 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0914 539 991,5 Mio €
0,8 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0914 511 011,3 Mio €
0,7 %
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
0914 428 62611 Tsd €
0,3 %
Mieten und Pachten
0914 518 01500 Tsd €
0,3 %
Aus- und Fortbildung
0914 525 01500 Tsd €
0,3 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
0914 532 01500 Tsd €
0,3 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0914 514 01300 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
0914 812 01200 Tsd €
0,1 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0914 428 51190 Tsd €
0,1 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0914 511 61180 Tsd €
0,1 %
Erwerb von Fahrzeugen
0914 811 01150 Tsd €
0,1 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs
0914 686 0960 Tsd €
0,0 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0914 539 5935 Tsd €
0,0 %
Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem Ausland
0914 429 0130 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
0914 453 0130 Tsd €
0,0 %
Dienstreisen
0914 527 6120 Tsd €
0,0 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs
0914 687 0912 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →