0915
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Soll 2025
103,8 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,021 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 09
1,2 %
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ist 2025
106,2 Mio €
+2,5 Mio € gegenüber dem Soll
56 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0915 428 0122,3 Mio €
21,5 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0915 422 0115,5 Mio €
14,9 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
0915 544 3113,0 Mio €
12,5 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0915 428 718,1 Mio €
7,8 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
0915 518 026,9 Mio €
6,6 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
0915 812 334,2 Mio €
4,0 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0915 422 713,9 Mio €
3,8 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0915 711 013,4 Mio €
3,3 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0915 511 013,4 Mio €
3,3 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0915 517 013,4 Mio €
3,3 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0915 427 091,8 Mio €
1,7 %
Forschung und Untersuchung der Wirtsgesteine Tonstein, Salzgestein und Kristalline
0915 546 711,6 Mio €
1,6 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0915 428 611,5 Mio €
1,4 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0915 427 691,2 Mio €
1,1 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0915 427 791,2 Mio €
1,1 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
0915 532 011,1 Mio €
1,1 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0915 812 02721 Tsd €
0,7 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0915 511 31700 Tsd €
0,7 %
Dienstreisen
0915 527 01700 Tsd €
0,7 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0915 711 71675 Tsd €
0,7 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0915 514 31640 Tsd €
0,6 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0915 519 01625 Tsd €
0,6 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0915 517 71600 Tsd €
0,6 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
0915 812 73557 Tsd €
0,5 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0915 539 89550 Tsd €
0,5 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0915 428 81523 Tsd €
0,5 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0915 539 79501 Tsd €
0,5 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0915 511 71500 Tsd €
0,5 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
0915 547 61400 Tsd €
0,4 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0915 514 01330 Tsd €
0,3 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0915 422 81304 Tsd €
0,3 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
0915 812 63300 Tsd €
0,3 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0915 422 61262 Tsd €
0,3 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
0915 544 71248 Tsd €
0,2 %
Mitgliedsbeiträge im Ausland
0915 687 01239 Tsd €
0,2 %
Aus- und Fortbildung
0915 525 01211 Tsd €
0,2 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0915 539 99211 Tsd €
0,2 %
Förderung innovativer Projekte im Bereich Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Rohstoffeffizienz
0915 686 61170 Tsd €
0,2 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0915 427 89161 Tsd €
0,2 %
Dienstreisen
0915 527 71160 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
0915 812 53153 Tsd €
0,1 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0915 511 61150 Tsd €
0,1 %
Dienstreisen
0915 527 61150 Tsd €
0,1 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0915 514 71135 Tsd €
0,1 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs
0915 686 0963 Tsd €
0,1 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0915 428 5151 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Fahrzeugen
0915 811 0151 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
0915 812 0151 Tsd €
0,0 %
Vermischte Personalausgaben
0915 459 5946 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
0915 453 0141 Tsd €
0,0 %
Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem Ausland
0915 429 0138 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
0915 812 8330 Tsd €
0,0 %
Vermischte Personalausgaben
0915 459 6910 Tsd €
0,0 %
Vermischte Personalausgaben
0915 459 7910 Tsd €
0,0 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0915 539 399 Tsd €
0,0 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
0915 547 515 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →