0918
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)
Soll 2026
303,5 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,058 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 09
5,1 %
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
31 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0918 422 01154,2 Mio €
50,8 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0918 428 0138,7 Mio €
12,7 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
0918 518 0217,8 Mio €
5,9 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
0918 511 0116,9 Mio €
5,6 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
0918 517 0111,8 Mio €
3,9 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
0918 544 0110,2 Mio €
3,4 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
0918 532 0110,1 Mio €
3,3 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0918 812 028,2 Mio €
2,7 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
0918 422 115,3 Mio €
1,7 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für den technischen Bereich in der Telekommunikation sowie für Verwaltungszwecke
0918 812 034,7 Mio €
1,5 %
Mieten und Pachten
0918 518 014,4 Mio €
1,4 %
Entschädigungen nach § 164a TKG
0918 683 014,0 Mio €
1,3 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
0918 427 093,8 Mio €
1,2 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0918 539 992,8 Mio €
0,9 %
Dienstreisen
0918 527 012,5 Mio €
0,8 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
0918 539 191,3 Mio €
0,4 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
0918 812 12824 Tsd €
0,3 %
Vermischte Personalausgaben
0918 459 99800 Tsd €
0,3 %
Aus- und Fortbildung
0918 525 01800 Tsd €
0,3 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
0918 711 01800 Tsd €
0,3 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
0918 514 01700 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
0918 812 11532 Tsd €
0,2 %
Bezüge der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen oder der Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur
0918 421 01528 Tsd €
0,2 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
0918 519 01500 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Fahrzeugen
0918 811 01500 Tsd €
0,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
0918 428 11370 Tsd €
0,1 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
0918 453 01320 Tsd €
0,1 %
Beiträge an internationale Organisationen
0918 687 01131 Tsd €
0,0 %
Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
0918 422 03104 Tsd €
0,0 %
Dienstreisen
0918 527 1160 Tsd €
0,0 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs
0918 686 092 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →