Wo ist mein Geld?

1011

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Soll 2025

159,5 Mio €

+13,7 %+19,2 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,032 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 10

2,3 %

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Ist 2025

175,5 Mio €

+16,1 Mio € gegenüber dem Soll

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Versorgungsbezüge

    1011 432 57

    81,2 Mio €

    50,9 %

  • Zuweisungen an den Versorgungsfonds

    1011 634 03

    27,0 Mio €

    16,9 %

  • Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen

    1011 545 01

    14,8 Mio €

    9,3 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    1011 446 57

    11,4 Mio €

    7,1 %

  • Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften

    1011 441 01

    4,7 Mio €

    2,9 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    1011 434 57

    3,4 Mio €

    2,1 %

  • Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften

    1011 443 01

    3,2 Mio €

    2,0 %

  • Zuführung an die Versorgungsrücklage

    1011 424 01

    2,0 Mio €

    1,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1011 511 11

    1,6 Mio €

    1,0 %

  • Veröffentlichungen und Fachinformationen

    1011 543 01

    1,6 Mio €

    1,0 %

  • Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten

    1011 632 57

    1,5 Mio €

    1,0 %

  • Unfallversicherung Bund und Bahn

    1011 452 02

    1,5 Mio €

    1,0 %

  • Öffentlichkeitsarbeit

    1011 542 01

    1,1 Mio €

    0,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1011 812 12

    1,0 Mio €

    0,6 %

  • Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

    1011 526 02

    908 Tsd €

    0,6 %

  • Versorgungsbezüge der Bundesministerin und Bundesminister, der Parlamentarischen Staatssekretäre und deren Hinterbliebenen

    1011 431 57

    832 Tsd €

    0,5 %

  • Gerichts- und ähnliche Kosten

    1011 526 01

    451 Tsd €

    0,3 %

  • Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen

    1011 527 03

    323 Tsd €

    0,2 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1011 532 11

    285 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    1011 518 11

    265 Tsd €

    0,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1011 428 11

    127 Tsd €

    0,1 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1011 422 11

    49 Tsd €

    0,0 %

  • Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

    1011 529 01

    47 Tsd €

    0,0 %

  • Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften

    1011 443 57

    44 Tsd €

    0,0 %

  • Aus- und Fortbildung

    1011 525 11

    22 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1011 539 19

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →