Wo ist mein Geld?

1016

Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Soll 2025

106,9 Mio €

+11,0 %+10,6 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,021 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 10

1,6 %

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Ist 2025

110,9 Mio €

+4,0 Mio € gegenüber dem Soll

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1016 428 01

    39,3 Mio €

    36,8 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1016 518 02

    15,9 Mio €

    14,9 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1016 422 01

    13,3 Mio €

    12,5 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1016 544 01

    10,5 Mio €

    9,8 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1016 517 01

    6,3 Mio €

    5,9 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1016 427 29

    5,5 Mio €

    5,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1016 427 09

    3,9 Mio €

    3,7 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1016 547 21

    3,0 Mio €

    2,8 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1016 511 01

    2,1 Mio €

    2,0 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1016 428 21

    1,6 Mio €

    1,5 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1016 812 02

    913 Tsd €

    0,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1016 532 01

    889 Tsd €

    0,8 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1016 812 01

    731 Tsd €

    0,7 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1016 519 01

    500 Tsd €

    0,5 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1016 514 01

    400 Tsd €

    0,4 %

  • Dienstreisen

    1016 527 01

    400 Tsd €

    0,4 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1016 539 99

    321 Tsd €

    0,3 %

  • Dienstreisen

    1016 527 21

    300 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1016 811 01

    300 Tsd €

    0,3 %

  • Mieten und Pachten

    1016 518 01

    270 Tsd €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    1016 525 01

    150 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1016 812 21

    100 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1016 453 01

    91 Tsd €

    0,1 %

  • Wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

    1016 523 01

    60 Tsd €

    0,1 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs

    1016 687 09

    40 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

    1016 684 09

    36 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →