Wo ist mein Geld?

1017

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Soll 2025

100,9 Mio €

+8,4 %+7,8 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,020 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 10

1,5 %

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Ist 2025

101,3 Mio €

+422 Tsd € gegenüber dem Soll

22 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

22 von 22
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1017 428 01

    38,5 Mio €

    38,2 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1017 422 01

    24,8 Mio €

    24,6 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1017 518 02

    11,0 Mio €

    10,9 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1017 511 01

    3,7 Mio €

    3,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1017 812 02

    2,9 Mio €

    2,9 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1017 547 01

    2,5 Mio €

    2,5 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1017 427 09

    2,4 Mio €

    2,4 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1017 517 01

    2,0 Mio €

    2,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1017 532 01

    2,0 Mio €

    2,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1017 539 99

    1,9 Mio €

    1,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1017 428 21

    1,9 Mio €

    1,8 %

  • Mieten und Pachten

    1017 518 01

    1,6 Mio €

    1,6 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1017 547 21

    1,4 Mio €

    1,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1017 427 29

    872 Tsd €

    0,9 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1017 812 01

    770 Tsd €

    0,8 %

  • Wissenschaftliche Erarbeitung von Analysemethoden und Modellvorhaben auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

    1017 685 01

    714 Tsd €

    0,7 %

  • Einrichtung und Betrieb einer zentralen Koordinierungs- und Kommunikationsstelle (KKS) der zentralen IT-Architektur für den gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITAgv)

    1017 632 01

    697 Tsd €

    0,7 %

  • Aus- und Fortbildung

    1017 525 01

    568 Tsd €

    0,6 %

  • Dienstreisen

    1017 527 01

    550 Tsd €

    0,5 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1017 811 01

    64 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1017 453 01

    20 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

    1017 684 09

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →