Wo ist mein Geld?

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Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

Soll 2025

54,82 Mrd €

+16,2 %+7,6 Mrd € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

10,9 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 11

28,8 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2025

53,00 Mrd €

−1,8 Mrd € gegenüber dem Soll

9 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Bürgergeld

    1101 681 12

    29,60 Mrd €

    54,0 %

  • Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung

    1101 632 11

    13,00 Mrd €

    23,7 %

  • Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    1101 636 13

    5,25 Mrd €

    9,6 %

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

    1101 685 11

    4,10 Mrd €

    7,5 %

  • Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit

    1101 856 22

    2,35 Mrd €

    4,3 %

  • Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF

    1101 684 04

    450,0 Mio €

    0,8 %

  • Berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern

    1101 684 01

    56,5 Mio €

    0,1 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1101 544 11

    14,7 Mio €

    0,0 %

  • Servicestelle Jugendberufsagenturen

    1101 684 05

    1,9 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →