1102
Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Soll 2026
140,01 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
26,7 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 11
70,9 %
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
16 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung
1102 636 8163,94 Mrd €
45,7 %
Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung
1102 636 8333,61 Mrd €
24,0 %
Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung
1102 636 8419,67 Mrd €
14,1 %
Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
1102 632 0112,45 Mrd €
8,9 %
Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung
1102 636 164,73 Mrd €
3,4 %
Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV
1102 636 123,62 Mrd €
2,6 %
Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten, bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX und Inklusionsbetrieben beschäftigten behinderten Menschen
1102 636 851,69 Mrd €
1,2 %
Ausfinanzierung der Zusatzversorgung bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
1102 685 0197,1 Mio €
0,1 %
Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit im Beitrittsgebiet
1102 636 1491,0 Mio €
0,1 %
Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
1102 636 1767,5 Mio €
0,0 %
Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für den Barbetrag nach dem dritten Kapitel SGB XII
1102 632 0226,5 Mio €
0,0 %
Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung Bund für Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Grundsicherung
1102 636 0211,0 Mio €
0,0 %
Digitale Rentenübersicht
1102 636 067,9 Mio €
0,0 %
Kosten der Nachversicherung gem. §§ 23 und 23a des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
1102 636 04270 Tsd €
0,0 %
Kosten der Nachversicherung gem. Art. 6 §§ 19 und 23 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes
1102 636 0365 Tsd €
0,0 %
Kosten bei Betriebsrentenkürzungen in Sicherungsfällen nach § 30 Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)
1102 685 0250 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →