1105
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Soll 2025
390,1 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,078 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 11
0,2 %
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ist 2025
439,9 Mio €
+49,8 Mio € gegenüber dem Soll
12 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Erstattung von Fahrgeldausfällen
1105 682 01242,2 Mio €
62,1 %
Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation
1105 636 1167,9 Mio €
17,4 %
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
1105 684 1765,0 Mio €
16,7 %
Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
1105 684 045,1 Mio €
1,3 %
Kostenerstattung für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Überwachungsstelle barrierefreie IT an die DRV Knappschaft-Bahn-See
1105 636 014,9 Mio €
1,3 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1105 544 111,5 Mio €
0,4 %
Erstattungen des Bundes an die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation
1105 686 111,1 Mio €
0,3 %
Bundesinitiative Barrierefreiheit
1105 684 081,0 Mio €
0,3 %
Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
1105 684 03671 Tsd €
0,2 %
Inklusiver Digitalpakt für berufliche Bildung
1105 684 02500 Tsd €
0,1 %
Investitionszuschüsse an Einrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation
1105 893 01194 Tsd €
0,0 %
Zuschüsse im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation
1105 684 06110 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →