1106
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Soll 2026
183,7 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,035 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 11
0,1 %
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
11 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme
1106 686 13146,8 Mio €
79,9 %
Beiträge an internationale Organisationen
1106 687 3125,3 Mio €
13,8 %
Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräfte aus der Europäischen Union
1106 684 314,2 Mio €
2,3 %
Vermischte Personalausgaben
1106 459 192,7 Mio €
1,5 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
1106 547 112,4 Mio €
1,3 %
Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
1106 684 32821 Tsd €
0,4 %
Öffentlichkeitsarbeit
1106 542 11611 Tsd €
0,3 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1106 427 19380 Tsd €
0,2 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1106 544 11248 Tsd €
0,1 %
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik
1106 532 34162 Tsd €
0,1 %
Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF)
1106 686 22100 Tsd €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →