1110
Sonstige Bewilligungen
Soll 2026
3,0 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,001 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 11
0,0 %
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
7 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Abs. 4 SeeArbG
1110 684 031,5 Mio €
50,2 %
Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
1110 684 02560 Tsd €
18,7 %
Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
1110 636 01358 Tsd €
12,0 %
Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft-Bahn-See
1110 636 02290 Tsd €
9,7 %
Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische Auswertungen im Arbeitsrecht
1110 684 01150 Tsd €
5,0 %
Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsorgezwecke
1110 632 06100 Tsd €
3,3 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
1110 684 0929 Tsd €
1,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →