Wo ist mein Geld?

1110

Sonstige Bewilligungen

Soll 2025

3,1 Mio €

+13,2 %+357 Tsd € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,001 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 11

0,0 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2025

6,2 Mio €

+3,2 Mio € gegenüber dem Soll

7 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Leistungsanspruch der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen nach § 119 Abs. 4 SeeArbG

    1110 684 03

    1,5 Mio €

    49,1 %

  • Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen

    1110 684 02

    540 Tsd €

    17,7 %

  • Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

    1110 636 01

    344 Tsd €

    11,3 %

  • Kostenerstattung für das Sozialwerk MachMit! an die DRV Knappschaft-Bahn-See

    1110 636 02

    290 Tsd €

    9,5 %

  • Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsorgezwecke

    1110 632 06

    200 Tsd €

    6,6 %

  • Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, flankierende Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz, statistische Auswertungen im Arbeitsrecht

    1110 684 01

    150 Tsd €

    4,9 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

    1110 684 09

    29 Tsd €

    0,9 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →