Wo ist mein Geld?

1113

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Soll 2026

96,5 Mio €

+1,6 %+1,5 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,018 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 11

0,0 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

39 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

39 von 39
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1113 428 01

    36,0 Mio €

    37,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1113 422 01

    13,5 Mio €

    14,0 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1113 518 02

    12,9 Mio €

    13,4 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1113 517 01

    6,1 Mio €

    6,3 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1113 544 01

    5,9 Mio €

    6,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1113 427 19

    3,2 Mio €

    3,3 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1113 532 22

    3,0 Mio €

    3,2 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1113 427 09

    2,4 Mio €

    2,5 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1113 532 01

    2,2 Mio €

    2,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1113 511 51

    1,3 Mio €

    1,3 %

  • Erwerb von Exponaten, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Maschinen

    1113 812 23

    1,2 Mio €

    1,2 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1113 711 01

    1,1 Mio €

    1,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    1113 525 01

    952 Tsd €

    1,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1113 812 02

    946 Tsd €

    1,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1113 812 11

    839 Tsd €

    0,9 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1113 511 01

    682 Tsd €

    0,7 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1113 511 11

    503 Tsd €

    0,5 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1113 544 41

    480 Tsd €

    0,5 %

  • Veröffentlichungen und Fachinformationen

    1113 543 21

    416 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1113 812 01

    400 Tsd €

    0,4 %

  • Dienstreisen

    1113 527 01

    384 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1113 812 52

    380 Tsd €

    0,4 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1113 422 51

    260 Tsd €

    0,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1113 427 39

    240 Tsd €

    0,2 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1113 539 99

    219 Tsd €

    0,2 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1113 547 31

    187 Tsd €

    0,2 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1113 519 01

    173 Tsd €

    0,2 %

  • Verbesserung des Gefahrenschutzes im Haushalt

    1113 684 02

    110 Tsd €

    0,1 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1113 532 51

    100 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1113 514 21

    77 Tsd €

    0,1 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1113 539 19

    76 Tsd €

    0,1 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1113 539 49

    58 Tsd €

    0,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1113 511 21

    48 Tsd €

    0,0 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1113 453 01

    42 Tsd €

    0,0 %

  • Beiträge an Verbände, Vereine, Gesellschaften, Organisationen und Einrichtungen

    1113 686 01

    28 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigungen für den Vorsitzenden und die Mitglieder der Mindestlohnkommission

    1113 412 41

    20 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1113 811 01

    20 Tsd €

    0,0 %

  • Dienstreisen

    1113 527 31

    14 Tsd €

    0,0 %

  • Aus- und Fortbildung

    1113 525 51

    8 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →