Wo ist mein Geld?

1114

Bundesarbeitsgericht

Soll 2026

21,9 Mio €

+3,0 %+633 Tsd € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,004 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 11

0,0 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

19 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

19 von 19
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1114 422 01

    9,6 Mio €

    44,0 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1114 428 01

    4,7 Mio €

    21,3 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1114 518 02

    2,3 Mio €

    10,7 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1114 517 01

    1,6 Mio €

    7,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1114 511 01

    580 Tsd €

    2,7 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1114 422 51

    555 Tsd €

    2,5 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1114 539 99

    508 Tsd €

    2,3 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1114 532 51

    410 Tsd €

    1,9 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1114 427 09

    263 Tsd €

    1,2 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1114 519 01

    240 Tsd €

    1,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1114 812 52

    238 Tsd €

    1,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1114 812 02

    205 Tsd €

    0,9 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1114 453 01

    189 Tsd €

    0,9 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1114 428 51

    163 Tsd €

    0,7 %

  • Entschädigungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

    1114 412 01

    100 Tsd €

    0,5 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1114 532 01

    98 Tsd €

    0,4 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1114 511 51

    35 Tsd €

    0,2 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1114 711 01

    35 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1114 812 01

    30 Tsd €

    0,1 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →