Wo ist mein Geld?

1115

Bundessozialgericht

Soll 2026

27,3 Mio €

+7,8 %+2,0 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,005 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 11

0,0 %

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1115 422 01

    12,3 Mio €

    45,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1115 428 01

    5,5 Mio €

    20,0 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1115 518 02

    3,0 Mio €

    11,0 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1115 517 01

    2,9 Mio €

    10,5 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1115 511 01

    1,3 Mio €

    4,7 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1115 427 09

    530 Tsd €

    1,9 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1115 422 51

    509 Tsd €

    1,9 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1115 532 01

    267 Tsd €

    1,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1115 711 01

    250 Tsd €

    0,9 %

  • Aus- und Fortbildung

    1115 525 01

    193 Tsd €

    0,7 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1115 812 02

    157 Tsd €

    0,6 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1115 453 01

    100 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1115 812 52

    94 Tsd €

    0,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1115 511 51

    52 Tsd €

    0,2 %

  • Entschädigungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

    1115 412 01

    50 Tsd €

    0,2 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1115 539 99

    48 Tsd €

    0,2 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    1115 532 03

    29 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1115 812 01

    26 Tsd €

    0,1 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1115 532 51

    25 Tsd €

    0,1 %

  • Dienstreisen

    1115 527 01

    19 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1115 514 01

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Mieten und Pachten

    1115 518 01

    5 Tsd €

    0,0 %

  • Aus- und Fortbildung

    1115 525 51

    2 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →