Wo ist mein Geld?

1203

Bundeswasserstraßen

Soll 2026

1,82 Mrd €

-8,6 %172,0 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,3 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 12

6,5 %

Bundesministerium für Verkehr

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

24 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

24 von 24
  • Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen

    1203 780 02

    863,1 Mio €

    47,3 %

  • Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur

    1203 780 01

    367,5 Mio €

    20,2 %

  • Unterhaltung der Bundeswasserstraßen

    1203 521 01

    100,9 Mio €

    5,5 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1203 514 01

    77,4 Mio €

    4,2 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1203 811 01

    72,0 Mio €

    3,9 %

  • Aufwendungen für die maritime Notfallvorsorge, den verkehrsbezogenen Feuerschutz und den zivilen Such- und Rettungsdienst

    1203 521 04

    54,7 Mio €

    3,0 %

  • Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die maritime Notfallvorsorge

    1203 811 02

    51,4 Mio €

    2,8 %

  • Betrieb der Anlagen an Bundeswasserstraßen

    1203 521 02

    44,3 Mio €

    2,4 %

  • Aufwendungen für Planungs-, Prüfungs- und Bauüberwachungsaufgaben

    1203 521 05

    31,1 Mio €

    1,7 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1203 547 01

    29,2 Mio €

    1,6 %

  • Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen zur ökologischen Weiterentwicklung an Bundeswasserstraßen

    1203 780 05

    25,0 Mio €

    1,4 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1203 511 01

    19,8 Mio €

    1,1 %

  • Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall

    1203 712 01

    18,0 Mio €

    1,0 %

  • Aus- und Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen

    1203 780 04

    11,6 Mio €

    0,6 %

  • Ersatz- und Ausbau der verkehrstechnischen Infrastruktur an Bundeswasserstraßen

    1203 780 03

    10,0 Mio €

    0,5 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1203 812 02

    10,0 Mio €

    0,5 %

  • Unterhaltung und Betrieb des Kommunikationsnetzes der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

    1203 521 03

    9,4 Mio €

    0,5 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1203 711 01

    8,0 Mio €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1203 812 01

    7,0 Mio €

    0,4 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1203 544 21

    6,2 Mio €

    0,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1203 427 29

    5,7 Mio €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1203 812 21

    340 Tsd €

    0,0 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1203 547 21

    330 Tsd €

    0,0 %

  • Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesaufgaben und für die Bauleitung

    1203 632 01

    90 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →