1205
Luftfahrt
Soll 2026
473,3 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,090 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 12
1,7 %
Bundesministerium für Verkehr
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
10 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Beiträge aufgrund internationaler Vereinbarungen über die Zivilluftfahrt
1205 687 01200,1 Mio €
42,3 %
Beteiligung an Flughafengesellschaften und Erhöhung von Kapitalrücklagen
1205 831 12171,6 Mio €
36,3 %
Unterstützung der Erbringung gebührenfinanzierter Flugsicherungsleistungen im Gebührenbereich 2 (§ 1 Abs. 1a FSAAKV)
1205 671 0250,0 Mio €
10,6 %
Erstattung von Einnahmeausfällen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aufgrund von Gebührenbefreiungen
1205 671 0130,5 Mio €
6,4 %
Entwicklung und Bau des Erdbeobachtungsinstruments "METimage"
1205 892 018,3 Mio €
1,8 %
Kostenerstattung für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
1205 686 046,7 Mio €
1,4 %
Erstattung von Verwaltungskosten an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für Aufgaben als Single Common Information Service Provider (SCISP)
1205 682 035,0 Mio €
1,1 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1205 544 01739 Tsd €
0,2 %
Erstattung von Verwaltungskosten an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für Aufgaben der zivilen Verteidigung
1205 682 01260 Tsd €
0,1 %
Entwicklung und Betrieb des Funkfeldüberwachungssystems "RAMONA"
1205 891 0177 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →