Wo ist mein Geld?

1214

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Soll 2025

53,4 Mio €

+5,3 %+2,7 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,011 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 12

0,1 %

Bundesministerium für Verkehr

Ist 2025

65,3 Mio €

+11,9 Mio € gegenüber dem Soll

29 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

29 von 29
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1214 428 01

    11,3 Mio €

    21,2 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1214 422 01

    11,0 Mio €

    20,6 %

  • Forschung, Untersuchungen und Ähnliches

    1214 544 01

    4,2 Mio €

    7,8 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1214 518 02

    4,1 Mio €

    7,6 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1214 427 09

    3,4 Mio €

    6,4 %

  • Zuschüsse für innovative Forschung zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur

    1214 686 01

    3,0 Mio €

    5,6 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1214 812 01

    2,2 Mio €

    4,2 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    1214 532 03

    2,0 Mio €

    3,8 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1214 517 01

    2,0 Mio €

    3,7 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1214 427 19

    1,6 Mio €

    2,9 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1214 532 02

    1,5 Mio €

    2,8 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1214 428 11

    1,4 Mio €

    2,5 %

  • Zuschüsse zur akademischen Nachwuchsförderung im Straßen- und Verkehrswesen

    1214 685 02

    1,3 Mio €

    2,4 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1214 547 11

    1,3 Mio €

    2,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1214 511 01

    596 Tsd €

    1,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1214 812 02

    500 Tsd €

    0,9 %

  • Mieten und Pachten

    1214 518 01

    409 Tsd €

    0,8 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1214 519 01

    402 Tsd €

    0,8 %

  • Dienstreisen

    1214 527 01

    350 Tsd €

    0,7 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1214 532 01

    235 Tsd €

    0,4 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1214 514 01

    160 Tsd €

    0,3 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1214 539 09

    157 Tsd €

    0,3 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1214 711 01

    150 Tsd €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    1214 525 01

    140 Tsd €

    0,3 %

  • Dienstreisen

    1214 527 11

    90 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1214 811 01

    40 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1214 812 11

    40 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1214 453 01

    25 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Personalausgaben

    1214 459 19

    5 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →