1215
Kraftfahrt-Bundesamt
Soll 2025
106,1 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,021 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 12
0,3 %
Bundesministerium für Verkehr
Ist 2025
111,2 Mio €
+5,1 Mio € gegenüber dem Soll
30 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1215 428 0146,4 Mio €
43,8 %
Beschaffung der Dokumenten-Vordrucke für die Zulassungsbescheinigungen Teil II
1215 538 019,1 Mio €
8,6 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1215 422 019,0 Mio €
8,5 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1215 511 017,3 Mio €
6,8 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1215 812 025,3 Mio €
5,0 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1215 518 024,4 Mio €
4,2 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
1215 547 114,3 Mio €
4,1 %
Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte
1215 532 033,8 Mio €
3,6 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1215 517 012,8 Mio €
2,6 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1215 427 092,7 Mio €
2,6 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1215 428 112,5 Mio €
2,4 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1215 532 022,1 Mio €
2,0 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1215 532 011,7 Mio €
1,6 %
Beschaffung der Kartenrohlinge für die Personalisierung von Kontrollgerätkarten
1215 538 021,5 Mio €
1,4 %
Aus- und Fortbildung
1215 525 01600 Tsd €
0,6 %
Mieten und Pachten
1215 518 01578 Tsd €
0,5 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1215 519 01332 Tsd €
0,3 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1215 812 01325 Tsd €
0,3 %
Kosten für Veröffentlichungen der Verlustanzeigen im Verkehrsblatt
1215 536 01300 Tsd €
0,3 %
Dienstreisen
1215 527 01200 Tsd €
0,2 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
1215 711 01200 Tsd €
0,2 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1215 539 09117 Tsd €
0,1 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1215 427 19100 Tsd €
0,1 %
Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
1215 422 0378 Tsd €
0,1 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1215 453 0176 Tsd €
0,1 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs
1215 687 0960 Tsd €
0,1 %
Mieten und Pachten
1215 518 1120 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1215 812 1120 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1215 812 1220 Tsd €
0,0 %
Dienstreisen
1215 527 116 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →