1221
Luftfahrt-Bundesamt
Soll 2025
94,2 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,019 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 12
0,2 %
Bundesministerium für Verkehr
Ist 2025
105,6 Mio €
+11,3 Mio € gegenüber dem Soll
33 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1221 422 0133,4 Mio €
35,4 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1221 428 0129,5 Mio €
31,3 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1221 518 026,3 Mio €
6,6 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1221 422 115,8 Mio €
6,1 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1221 428 214,1 Mio €
4,3 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1221 517 012,0 Mio €
2,1 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1221 511 012,0 Mio €
2,1 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1221 532 011,9 Mio €
2,0 %
Aus- und Fortbildung
1221 525 011,6 Mio €
1,7 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1221 422 211,1 Mio €
1,1 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1221 428 111,0 Mio €
1,1 %
Dienstreisen
1221 527 01984 Tsd €
1,0 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1221 812 02741 Tsd €
0,8 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1221 812 01664 Tsd €
0,7 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1221 427 09611 Tsd €
0,6 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1221 539 29510 Tsd €
0,5 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1221 539 09417 Tsd €
0,4 %
Mieten und Pachten
1221 518 01359 Tsd €
0,4 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1221 453 01200 Tsd €
0,2 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1221 532 21189 Tsd €
0,2 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1221 427 29170 Tsd €
0,2 %
Ausgaben im Zusammenhang mit der Untersuchung von Luftfahrzeugunfällen
1221 671 01160 Tsd €
0,2 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1221 514 01150 Tsd €
0,2 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1221 812 22143 Tsd €
0,2 %
Zuweisungen an den Versorgungsfonds
1221 634 13100 Tsd €
0,1 %
Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
1221 422 0394 Tsd €
0,1 %
Erwerb von Fahrzeugen
1221 811 0188 Tsd €
0,1 %
Erstattungen des Bundes für Verwaltungsleistungen der Länder geringeren Umfangs
1221 632 0970 Tsd €
0,1 %
Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die Übergangsversorgung der Angestellten im Flugverkehrs-Kontrolldienst
1221 636 1130 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1221 453 2115 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1221 812 2113 Tsd €
0,0 %
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften
1221 443 116 Tsd €
0,0 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1221 453 114 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →