Wo ist mein Geld?

1223

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Soll 2025

36,7 Mio €

-5,7 %2,2 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,007 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 12

0,1 %

Bundesministerium für Verkehr

Ist 2025

34,1 Mio €

−2,6 Mio € gegenüber dem Soll

18 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

18 von 18
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1223 428 01

    12,7 Mio €

    34,6 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1223 427 09

    9,2 Mio €

    25,2 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1223 422 01

    5,8 Mio €

    15,7 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1223 511 01

    4,9 Mio €

    13,5 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1223 812 02

    1,3 Mio €

    3,4 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1223 532 01

    948 Tsd €

    2,6 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1223 518 02

    650 Tsd €

    1,8 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1223 517 01

    415 Tsd €

    1,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    1223 525 01

    200 Tsd €

    0,5 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1223 539 09

    165 Tsd €

    0,5 %

  • Dienstreisen

    1223 527 01

    164 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1223 812 01

    75 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1223 811 01

    65 Tsd €

    0,2 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1223 514 01

    33 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1223 453 01

    25 Tsd €

    0,1 %

  • Mieten und Pachten

    1223 518 01

    18 Tsd €

    0,0 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1223 519 01

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1223 711 01

    10 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →