Wo ist mein Geld?

1228

Fernstraßen-Bundesamt

Soll 2026

90,5 Mio €

+6,2 %+5,3 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,017 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 12

0,3 %

Bundesministerium für Verkehr

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

26 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

26 von 26
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1228 422 11

    44,8 Mio €

    49,5 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1228 422 01

    16,9 Mio €

    18,7 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1228 428 01

    11,3 Mio €

    12,5 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1228 518 02

    6,2 Mio €

    6,8 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1228 511 01

    2,2 Mio €

    2,5 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1228 517 01

    2,0 Mio €

    2,2 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1228 547 21

    1,8 Mio €

    2,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1228 532 01

    1,0 Mio €

    1,1 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1228 532 02

    613 Tsd €

    0,7 %

  • Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte

    1228 532 03

    506 Tsd €

    0,6 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1228 812 02

    400 Tsd €

    0,4 %

  • Dienstreisen

    1228 527 01

    368 Tsd €

    0,4 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1228 427 09

    350 Tsd €

    0,4 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1228 812 01

    274 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Fahrzeugen

    1228 811 01

    271 Tsd €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    1228 525 01

    270 Tsd €

    0,3 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1228 711 01

    268 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1228 453 01

    217 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    1228 518 01

    189 Tsd €

    0,2 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1228 428 21

    154 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1228 812 21

    131 Tsd €

    0,1 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1228 539 09

    104 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1228 514 01

    75 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1228 453 11

    50 Tsd €

    0,1 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1228 519 01

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Dienstreisen

    1228 527 21

    9 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →