Wo ist mein Geld?

1406

Materialerhaltung der Bundeswehr

Soll 2025

6,80 Mrd €

+5,2 %+337,1 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

1,4 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 14

10,9 %

Bundesministerium der Verteidigung

Ist 2025

6,54 Mrd €

−254,3 Mio € gegenüber dem Soll

8 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

  • Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät

    1406 553 11

    3,44 Mrd €

    50,7 %

  • Erhaltung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sonstigem Marinegerät

    1406 553 10

    945,9 Mio €

    13,9 %

  • Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte

    1406 553 07

    849,6 Mio €

    12,5 %

  • Erhaltung des Fernmeldematerials

    1406 553 04

    597,5 Mio €

    8,8 %

  • Erhaltung des Feldzeug- und Quartiermeistermaterials, ausgenommen Munition sowie Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterial

    1406 553 05

    594,0 Mio €

    8,7 %

  • Erhaltung der Munition und Ersatz von Munitionseinzelteilen

    1406 553 06

    244,9 Mio €

    3,6 %

  • Erhaltung des Sanitätsgeräts sowie Erneuerung der Vorräte an Einzelverbrauchsgütern Sanität

    1406 553 01

    120,1 Mio €

    1,8 %

  • Erhaltung der Bekleidung

    1406 553 03

    1,4 Mio €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →