1406
Materialerhaltung der Bundeswehr
Soll 2026
7,66 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
1,5 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 14
9,3 %
Bundesministerium der Verteidigung
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
8 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät
1406 553 113,53 Mrd €
46,1 %
Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials der Streitkräfte
1406 553 071,21 Mrd €
15,8 %
Erhaltung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sonstigem Marinegerät
1406 553 101,19 Mrd €
15,6 %
Erhaltung des Fernmeldematerials
1406 553 04679,0 Mio €
8,9 %
Erhaltung des Feldzeug- und Quartiermeistermaterials, ausgenommen Munition sowie Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterial
1406 553 05621,0 Mio €
8,1 %
Erhaltung der Munition und Ersatz von Munitionseinzelteilen
1406 553 06316,3 Mio €
4,1 %
Erhaltung des Sanitätsgeräts sowie Erneuerung der Vorräte an Einzelverbrauchsgütern Sanität
1406 553 01102,0 Mio €
1,3 %
Erhaltung der Bekleidung
1406 553 034,2 Mio €
0,1 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →