1410
Sonstige Bewilligungen
Soll 2026
59,8 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,011 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 14
0,1 %
Bundesministerium der Verteidigung
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
7 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Hilfs- und Unterstützungsleistungen aus Anlass von Katastrophen, größeren Unglücks-, Notfällen und internationalen Krisensituationen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung internationaler Krisensituationen
1410 537 0130,0 Mio €
50,2 %
Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Übungsschäden handelt
1410 698 0114,2 Mio €
23,8 %
Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger Einrichtungen durch die Bundeswehr sowie Mitgliedsbeiträge
1410 686 0310,1 Mio €
16,9 %
Unterstützungsleistungen für unverschuldet in Not geratenes aktives und ehemaliges Personal der Bundeswehr und der NVA sowie deren Angehörige und Hinterbliebene.
1410 684 013,0 Mio €
5,0 %
Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz
1410 531 021,2 Mio €
2,0 %
Aufwendungen für die Wahrnehmung von Verpflichtungen im Rahmen der Rüstungskontrolle
1410 534 01990 Tsd €
1,7 %
Beihilfen zur fremdsprachlichen Ausbildung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz Bundeswehrangehöriger
1410 681 02270 Tsd €
0,5 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →