1502
Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung
Soll 2026
3,28 Mrd €
Anteil am Bundeshaushalt
0,6 %
von 524,5 Mrd €
Anteil an 15
15,1 %
Bundesministerium für Gesundheit
Ist 2026
noch nicht verfügbar
Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung
1502 856 023,20 Mrd €
97,5 %
Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge
1502 681 0157,7 Mio €
1,8 %
Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen
1502 685 019,9 Mio €
0,3 %
Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen
1502 684 113,9 Mio €
0,1 %
Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR
1502 632 013,5 Mio €
0,1 %
Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz
1502 636 012,5 Mio €
0,1 %
Pflegenetzwerk und Informationsmaßnahmen
1502 531 111,7 Mio €
0,1 %
Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland
1502 687 121,0 Mio €
0,0 %
Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte
1502 684 08900 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →