Wo ist mein Geld?

1503

Prävention und Gesundheitsverbände

Soll 2025

959,3 Mio €

-12,0 %130,8 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,2 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 15

5,0 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2025

886,7 Mio €

−72,6 Mio € gegenüber dem Soll

22 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

22 von 22
  • Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2

    1503 684 07

    427,4 Mio €

    44,6 %

  • Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen

    1503 531 07

    336,1 Mio €

    35,0 %

  • Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus

    1503 684 03

    60,0 Mio €

    6,3 %

  • Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen an Einrichtungen auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens

    1503 685 22

    30,8 Mio €

    3,2 %

  • Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung

    1503 531 01

    26,4 Mio €

    2,8 %

  • Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs

    1503 531 03

    15,2 Mio €

    1,6 %

  • Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid

    1503 686 24

    15,0 Mio €

    1,6 %

  • Flächendeckender Auf- und Ausbau sowie Betrieb des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS)

    1503 685 21

    11,0 Mio €

    1,1 %

  • Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten

    1503 531 02

    9,9 Mio €

    1,0 %

  • Entwicklung, Bereitstellung und Erprobung von bundeseinheitlichen digitalen Verfahren zum effektiven Infektionsschutz

    1503 686 22

    7,1 Mio €

    0,7 %

  • Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit

    1503 684 02

    3,8 Mio €

    0,4 %

  • Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens

    1503 684 04

    3,0 Mio €

    0,3 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1503 427 29

    2,1 Mio €

    0,2 %

  • Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens

    1503 684 14

    2,0 Mio €

    0,2 %

  • Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen

    1503 684 31

    2,0 Mio €

    0,2 %

  • Forschungsvorhaben zur Stärkung zukunftsfähiger Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

    1503 686 21

    2,0 Mio €

    0,2 %

  • Nationales Gesundheitsportal

    1503 686 01

    1,9 Mio €

    0,2 %

  • Aspekte der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen

    1503 531 05

    1,4 Mio €

    0,1 %

  • Zuschuss an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

    1503 684 12

    831 Tsd €

    0,1 %

  • Zuschuss an die Aktion Psychisch Kranke e. V.

    1503 684 11

    691 Tsd €

    0,1 %

  • Zuschuss an die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.

    1503 684 13

    460 Tsd €

    0,0 %

  • Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Begleitung zur Standardisierung und Interoperabilität

    1503 686 23

    300 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →