Wo ist mein Geld?

1512

Bundesministerium

Soll 2025

156,8 Mio €

+13,9 %+19,1 Mio € zu 2024

Anteil am Bundeshaushalt

0,031 %

von 502,5 Mrd €

Anteil an 15

0,8 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2025

149,7 Mio €

−7,0 Mio € gegenüber dem Soll

40 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

40 von 40
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1512 422 01

    52,9 Mio €

    33,8 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1512 428 01

    27,3 Mio €

    17,4 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1512 518 02

    25,4 Mio €

    16,2 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1512 517 01

    12,5 Mio €

    8,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1512 532 01

    11,2 Mio €

    7,2 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1512 812 02

    6,3 Mio €

    4,0 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 61

    5,1 Mio €

    3,2 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 09

    3,9 Mio €

    2,5 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1512 511 01

    2,7 Mio €

    1,7 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1512 428 61

    1,8 Mio €

    1,2 %

  • Dienstreisen

    1512 527 01

    1,5 Mio €

    0,9 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1512 422 51

    833 Tsd €

    0,5 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 19

    570 Tsd €

    0,4 %

  • Bezüge der Bundesministerin, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    1512 421 01

    535 Tsd €

    0,3 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 99

    511 Tsd €

    0,3 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1512 422 61

    444 Tsd €

    0,3 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1512 711 01

    401 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1512 812 01

    360 Tsd €

    0,2 %

  • Mieten und Pachten

    1512 518 01

    328 Tsd €

    0,2 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 01

    300 Tsd €

    0,2 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 51

    227 Tsd €

    0,1 %

  • Aus- und Fortbildung

    1512 525 01

    225 Tsd €

    0,1 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1512 812 62

    150 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 29

    128 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 49

    128 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1512 427 39

    121 Tsd €

    0,1 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1512 519 01

    107 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1512 514 01

    102 Tsd €

    0,1 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1512 453 01

    100 Tsd €

    0,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1512 428 51

    94 Tsd €

    0,1 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1512 547 11

    70 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 29

    68 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 39

    68 Tsd €

    0,0 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1512 539 49

    68 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigung für die Drogenbeauftragte oder den Drogenbeauftragten der Bundesregierung

    1512 412 21

    43 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigung für die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege

    1512 412 31

    43 Tsd €

    0,0 %

  • Aufwandsentschädigungen für die Patientenbeauftragte oder den Patientenbeauftragten der Bundesregierung

    1512 412 41

    43 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1512 812 52

    35 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1512 812 51

    19 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1512 812 61

    13 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →