Wo ist mein Geld?

1513

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

Soll 2026

21,7 Mio €

-7,4 %1,7 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,004 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 15

0,1 %

Bundesministerium für Gesundheit

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

23 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

23 von 23
  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1513 428 01

    8,2 Mio €

    38,0 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1513 422 01

    3,2 Mio €

    14,7 %

  • Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

    1513 428 02

    2,8 Mio €

    13,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1513 511 01

    1,7 Mio €

    7,7 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1513 518 02

    1,4 Mio €

    6,3 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1513 532 01

    788 Tsd €

    3,6 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1513 427 09

    669 Tsd €

    3,1 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1513 428 51

    640 Tsd €

    2,9 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1513 812 02

    540 Tsd €

    2,5 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1513 517 01

    400 Tsd €

    1,8 %

  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1513 422 51

    366 Tsd €

    1,7 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1513 539 99

    312 Tsd €

    1,4 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1513 532 02

    266 Tsd €

    1,2 %

  • Dienstreisen

    1513 527 01

    235 Tsd €

    1,1 %

  • Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

    1513 547 51

    50 Tsd €

    0,2 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1513 427 59

    45 Tsd €

    0,2 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1513 812 01

    20 Tsd €

    0,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1513 711 01

    15 Tsd €

    0,1 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1513 511 91

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1513 532 91

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1513 812 92

    10 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs

    1513 687 09

    6 Tsd €

    0,0 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1513 453 01

    3 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →