1516
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Soll 2025
140,4 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,028 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 15
0,7 %
Bundesministerium für Gesundheit
Ist 2025
182,5 Mio €
+42,1 Mio € gegenüber dem Soll
29 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1516 428 0149,1 Mio €
35,0 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1516 422 0132,2 Mio €
22,9 %
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik
1516 532 0112,6 Mio €
9,0 %
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement
1516 518 027,4 Mio €
5,3 %
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
1516 428 026,6 Mio €
4,7 %
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
1516 547 615,5 Mio €
3,9 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1516 427 095,1 Mio €
3,6 %
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
1516 511 015,0 Mio €
3,6 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1516 532 024,3 Mio €
3,1 %
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
1516 517 013,6 Mio €
2,6 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1516 812 022,0 Mio €
1,4 %
Kosten des Betriebs nationaler Pharmakovigilanzzentren
1516 686 051,7 Mio €
1,2 %
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Arzneimitteln sowie der Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
1516 685 021,1 Mio €
0,8 %
Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang mit internationalen Mitgliedschaften
1516 687 01800 Tsd €
0,6 %
Dienstreisen
1516 527 01470 Tsd €
0,3 %
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
1516 812 01415 Tsd €
0,3 %
Aus- und Fortbildung
1516 525 01384 Tsd €
0,3 %
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1516 519 01380 Tsd €
0,3 %
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
1516 427 69346 Tsd €
0,2 %
Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1516 428 61279 Tsd €
0,2 %
Vermischte Verwaltungsausgaben
1516 539 99266 Tsd €
0,2 %
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
1516 711 01178 Tsd €
0,1 %
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
1516 422 61169 Tsd €
0,1 %
Mieten und Pachten
1516 518 01165 Tsd €
0,1 %
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
1516 514 01140 Tsd €
0,1 %
Erwerb von Fahrzeugen
1516 811 0180 Tsd €
0,1 %
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen
1516 453 0156 Tsd €
0,0 %
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
1516 812 6250 Tsd €
0,0 %
Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
1516 684 0922 Tsd €
0,0 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →