1605
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Soll 2025
131,4 Mio €
Anteil am Bundeshaushalt
0,026 %
von 502,5 Mrd €
Anteil an 16
4,9 %
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Ist 2025
128,1 Mio €
−3,2 Mio € gegenüber dem Soll
9 Titel
Aufschlüsselung nach Titel
Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.
Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen
1605 686 0236,3 Mio €
27,7 %
Beiträge an internationale Organisationen
1605 687 0136,2 Mio €
27,6 %
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
1605 544 0125,0 Mio €
19,0 %
Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes
1605 632 0125,0 Mio €
19,0 %
Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes
1605 632 024,0 Mio €
3,0 %
Internationale Zusammenarbeit
1605 532 053,5 Mio €
2,6 %
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Globalen Partnerschaft
1605 687 03500 Tsd €
0,4 %
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)
1605 532 02495 Tsd €
0,4 %
Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 1 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl
1605 681 01330 Tsd €
0,3 %
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2025 (Soll) · Stand 14.10.2025
Zeitreihe
Diese Position über 16 Haushaltsjahre
Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.
Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 14.10.2025
Hier endet die Spur
Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.
Quellen für den nächsten Schritt →