Wo ist mein Geld?

1612

Bundesministerium

Soll 2026

166,3 Mio €

+13,8 %+20,2 Mio € zu 2025

Anteil am Bundeshaushalt

0,032 %

von 524,5 Mrd €

Anteil an 16

6,0 %

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Ist 2026

noch nicht verfügbar

Das Haushaltsjahr läuft noch; das Soll ist bislang nur eine Ankündigung

22 Titel

Aufschlüsselung nach Titel

Titel sind die kleinste Einheit, die der Bund veröffentlicht. Hier endet die Aufschlüsselung — wer das Geld bekommen hat, steht nicht darin.

22 von 22
  • Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten

    1612 422 01

    75,7 Mio €

    45,5 %

  • Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    1612 428 01

    28,6 Mio €

    17,2 %

  • Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement

    1612 518 02

    23,1 Mio €

    13,9 %

  • Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

    1612 517 01

    7,5 Mio €

    4,5 %

  • Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)

    1612 532 02

    5,0 Mio €

    3,0 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1612 532 01

    4,8 Mio €

    2,9 %

  • Dienstreisen

    1612 527 01

    4,4 Mio €

    2,6 %

  • Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

    1612 427 09

    4,0 Mio €

    2,4 %

  • Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

    1612 812 02

    3,2 Mio €

    1,9 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1612 511 01

    2,6 Mio €

    1,6 %

  • Mieten und Pachten

    1612 518 01

    2,2 Mio €

    1,3 %

  • Vermischte Verwaltungsausgaben

    1612 539 99

    1,0 Mio €

    0,6 %

  • Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik

    1612 532 21

    1,0 Mio €

    0,6 %

  • Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

    1612 519 01

    793 Tsd €

    0,5 %

  • Bezüge des Bundesministers, der Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen Staatssekretärs

    1612 421 01

    559 Tsd €

    0,3 %

  • Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

    1612 812 01

    540 Tsd €

    0,3 %

  • Aus- und Fortbildung

    1612 525 01

    442 Tsd €

    0,3 %

  • Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

    1612 511 21

    436 Tsd €

    0,3 %

  • Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen

    1612 453 01

    235 Tsd €

    0,1 %

  • Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

    1612 514 01

    131 Tsd €

    0,1 %

  • Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

    1612 711 01

    48 Tsd €

    0,0 %

  • Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

    1612 684 09

    11 Tsd €

    0,0 %

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahr 2026 (Soll) · Stand 23.12.2025

Zeitreihe

Diese Position über 16 Haushaltsjahre

Soll und Ist derselben Haushaltsstelle seit 2012. Zuschnitte ändern sich — Zuständigkeiten wandern zwischen Ministerien, Kapitel werden neu nummeriert. Eine Lücke in der Linie heißt, dass es die Position in dem Jahr unter dieser Nummer nicht gab.

Ist — was tatsächlich ausgegeben wurdeSoll — was beschlossen warRegierungsentwurf, noch nicht beschlossen

Quelle: Bundeshaushalt digital (BMF) · Haushaltsjahre 2012–2027 · Stand 23.12.2025

Hier endet die Spur

Ein Titel nennt Zweck und Betrag, nicht den Empfänger. Weiter kommt man nur über zwei Wege: den Bekanntmachungsservice der öffentlichen Vergabe, falls das Geld über einen Auftrag ausgegeben wurde — oder eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die gebührenpflichtig sein kann und Monate dauern darf.

Quellen für den nächsten Schritt →